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Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) wurde am 15.06.2022 verabschiedet und definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden. Darunter fallen u.a. der gesamte Online-Handel, Hardware, Software, aber auch Personenverkehr oder Bankdienstleistungen.
Einfach erklärt: Barrierefreie Webseiten sind so gestaltet, dass alle Menschen – auch mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen – sie problemlos nutzen können. Das ist nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern verbessert auch Usability und Suchmaschinen-Rankings.
Anforderungen zur Barrierefreiheit:
Wir bieten Support für folgende Bereiche und Apps:
Prüfung Ihrer bestehenden Webseite nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549
Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen
Barrierefreiheitstest mit Prüfbericht
Wenn Sie weitere Fragen haben und Auskünfte wünschen, dann kontaktieren Sie uns gerne über unseren E-Mail Support oder auch persönlich.
Das BFSG ist ein neues EU-weites Gesetz, das digitale Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen regelt. Es tritt in Deutschland am 28. Juni 2025 in Kraft. Ziel ist es, digitale Angebote für alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – nutzbar zu machen. Dazu gehören unter anderem Webseiten und Apps.
Betroffen sind alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte am Markt bereitstellen – z. B. Onlineshops, Kundenportale oder Apps. Besonders relevant ist das Gesetz für den E-Commerce und Serviceanbieter. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz.
Ja, Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von der Verpflichtung ausgenommen. Dennoch kann es sinnvoll sein, Barrierefreiheit freiwillig umzusetzen – z. B. für bessere Nutzerfreundlichkeit und Reichweite. Auch Förderungen könnten künftig davon abhängen.
Ihre Webseite muss so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen nutzbar ist. Das betrifft z. B. Kontraste, Bedienbarkeit mit Tastatur, Textalternativen für Bilder oder gut strukturierte Inhalte. Die Anforderungen orientieren sich an der Norm WCAG 2.1 (Level AA).
Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Bußgelder und ggf. Klagen durch Verbände oder betroffene Nutzer. Die Überwachung erfolgt durch zuständige Marktaufsichtsbehörden. Es ist daher ratsam, frühzeitig zu handeln und die eigene Seite prüfen zu lassen.
Wir prüfen Ihre bestehende Webseite auf Barrierefreiheit, identifizieren konkrete Schwachstellen und setzen gezielte Maßnahmen um. Je nach System (HTML, CMS, Shop) bieten wir individuelle Lösungen – von technischer Anpassung bis zur Erklärung zur Barrierefreiheit. So sind Sie rechtlich abgesichert und auch nutzerfreundlicher aufgestellt.
Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Ist Ihre Seite bereits teilweise barrierefrei? Dann sollten konkrete Maßnahmen zur Optimierung geplant werden. Wir unterstützen Sie mit einem Schnellcheck, einer Erstberatung und auf Wunsch einem detaillierten Audit inkl. Maßnahmenplan.
Mit der folgenden Übersicht an Preisen und Paketen erhalten Sie einen ersten Eindruck über die Kosten je nach Umfang der Inklusion. Es handelt sich um keine verbindlichen Preisangaben, sondern die Kosten variieren je nach Projekt und Umgebung.
Audit für kleinere Unternehmenswebseiten oder One-Pager auf HTML Basis
Projekt anfragenAudit für Content-Management-System wie Joomla oder Wordpress
Projekt anfragenAudit für z.B. Onlineshops mit hohem Umfang an Content und Funktionen
Projekt anfragenErhalten Sie in wenigen Tagen Ihr individuelles BFSG-Audit nach entsprechenden WCAG/BITV Standards (Level AA und AAA).